Wahlkreis 51 – Offenburg

Für den Wahlkreis 51 wurde Herr Ingo Sänger nominiert!

Profil Ingo Sänger

  • Wohnort

Hildastrasse 50 , 76534 Baden – Baden

  • Geburtsdatum

10.03.1963 in Hörden / Gaggenau

  • Beruf

Gebietsleiter Automotive bei einer namhaften Bank

  • Hobbys

Soziales Engagement bei verschiedenen Alters-/ Pflegeheimen, Vorsitzender einer

Bürgervereinigung in Baden-Lichtental, Wandern, Häsmitglied Faschingszunft, Mitglied

in diversen örtlichen Vereinen

  • kurzes politisches Statement

Gestaltung einer Politik von unten nach oben für alle Bürger – insbesondere sozial Benachteiligter,

Unterstützung des Klein-/ Mittelstandes, Förderung von Ehrenamtlichen + Vereinen

Wahlkreis 59 – Waldshut

Für den Wahlkreis 59 wurde Herr Dominik Brox nominiert!

Kandidatensteckbrief

Wahlkreis: 59, Waldshut

Bewerber: Dominik Brox

Geburtsdatum/Ort: 30.05.1991, Eberbach

Wohnort: Waldshut-Tiengen

Ausbildung: Bachelor (B.Sc.) in Mannheim

Ausgeübter Beruf: IT-Berater

Arbeitgeber: msg systems ag

Themenschwerpunkt
in der Politik:
Bildung

Familienstand: verheiratet

Kinder: 1

Ehrenämter:

Lieblingssport: Eishockey

Hobbys: Klavier spielen, Fotografie

Persönlicher Leitspruch: Politische Ideologien sind die Steine auf dem Weg
in eine bessere Zukunft.

Presse:

https://www.facebook.com/brox.dominik und https://twitter.com/BroxDominik

Grundsteuer

Grundsteuerreform – in Baden-Württemberg 4.12.2020

Das Gesetz ist am 04.11.2020 im Landtag verabschiedet worden.

Hintergrund
Die Kommunen im Land nehmen aus der Grundsteuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. Die Grundsteuer ist somit für die Kommunen eine der bedeutendsten Einnahmequellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Ermittlung der Grundsteuer über den Einheitswert im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bundestag hat fristgerecht auf Ende 2019 ein Modell verabschiedet, bei dem Grundstückswert, das Alter von Gebäuden und Mieteinnahmen herangezogen werden.
Mit einer durchgeführten Grundgesetzänderung wurde gleichzeitig den Ländern jedoch auch erlaubt, vom Bundesrecht abzuweichen (Öffnungsklausel).
Davon hat Baden-Württemberg für die Grundsteuer B (für Wohngebäude) nicht jedoch bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) Gebrauch gemacht.

„Modifiziertes Bodenwertmodell“ in Baden-Württemberg
Kurz gesagt:
Für die Taxierung spielen Gebäude keine Rolle mehr – allein der Grund und Boden zählt.
Nur noch Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sind maßgeblich.
Die bisherige schwierige Bewertung von Häusern und deren Sanierungsstand ist somit überflüssig geworden.
Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Wert des Grundstücks mal ggf. Steuermesszahl mal Hebesatz.
Der Wert eines Grundstücks wird ermittelt, indem dessen Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert wird. Der Bodenrichtwert wiederum wird durch unabhängige Gutachterausschüsse anhand von tatsächlichen Verkäufen ermittelt.
Die Landespolitik kann über die Stellschraube der Anwendung einer Steuermesszahl den Wohnungsbau lenken z. B. durch Ermäßigung um 30 %, wenn ein Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient.
Zuletzt entscheiden die Kommunen mit ihren Hebesätzen, wie hoch die Grundsteuer in der jeweiligen Gemeinde ist.

Neueinführung der Grundsteuer C
Gerade in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die Entwicklung der Werte der Grundstücke kann dazu genutzt werden, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Diese Spekulation wiederum verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Zur Lösung dieses Problems sollen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt (Grundsteuer C).

Kritik – Unvereinbarkeit mit der Verfassung
Die Reform soll grundsätzlich „aufkommensneutral“ sein, d. h. es wird in jedem Fall Gewinner und Verlierer geben.
Der Bund der Steuerzahler hat jetzt schon verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Er bezieht sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gregor Kirchhof von der Uni Augsburg.
Danach wird die Bewertung allein nach Grund und Boden als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen. Auch das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip werde verletzt. Und das auch für Mieter, da die Nebenkosten in der Regel voll umgelegt werden.
Die FDP sieht in der Reform auch einen Einstieg in die Vermögensbesteuerung, da sich die Grundsteuer nun an der Lage des Objekts orientiere.
Ferner ist die Reform sehr kostenintensiv. Jedes Land muss mehrere Millionen Euro für eine eigene EDV und zusätzliches Personal ausgeben. Manche Immobilienfachleute üben auch Kritik an den Gutachterausschüssen, deren Arbeit eine extrem unterschiedliche Qualität habe.

Weiteres Verfahren
Bis Januar 2022 müssen die 5,6 Millionen wirtschaftlichen Einheiten im Land neu bewertet werden.
Dafür haben die Bürger eine Erklärung für ihren Grundbesitz bei den Finanzämtern abzugeben. Danach wird ein Grundsteuermessbescheid erlassen.
Mit den ersten Grundsteuerbescheiden ist jedoch nicht vor 2025 zu rechnen.
Es ist auch zu befürchten, dass gerade „Häuslebesitzer“ nach der Reform mehr zu zahlen haben als bisher. Es ist mit einer Klagewelle zur rechnen.

Wir Freien Wähler fordern,

dass das Land Baden-Württemberg eine verfassungskonforme und verfassungsfeste Regelung für die Reform der Grundsteuer bis 31.12.2024 erlässt. Einmal mehr ist ein Gesetz beschlossen worden, das von vornherein mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Verfassungsgericht scheitern wird.
Ferner wird die derzeit bestehende Regelung des modifizierten Bodenwertmodells in Baden-Württemberg aller Voraussicht nach zu einer Vielzahl von Klagen führen. Dies bedeutet neben den sowieso erforderlichen umfangreichen Umstellungsarbeiten einen hohen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden.
Auch der Bürger darf von seinem Landesgesetzgeber erwarten, dass eine verfassungskonforme Reform der Grundsteuer erfolgt und er nicht über Gebühr belastet wird.

Quellenangaben:

Wahlkreis 6 – Leonberg

Dr. Dieter Seipler kandidiert im Wahlkreis Leonberg

Dr. Dieter Seipler wird bei der Landtagswahl Baden-Württemberg im kommenden Jahr als Direktkandidat im Landtagswahlkreis 6 Leonberg für die FREIEN WÄHLER antreten. Der Wahlkreis besteht aus dem westlichen Teil des Landkreises Böblingen. Er umfasst 14 Städte und Gemeinden: Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Jettingen, Leonberg, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach.

Der 74jährige wurde von den Mitgliedern der Partei in einer Aufstellungsversammlung in Leonberg am 30. November 2020 einstimmig nominiert. Als Ersatzkandidatin erhielt Frau Kathrin Dollinger (39 Jahre) das Votum der Stimmberechtigten. Beim zuständigen Kreiswahlleiter in Böblingen wurde die Kandidatur eingereicht.

Dr. Seipler hat vier Kinder und vier Enkelkinder. Er lebt seit 2002 in Leonberg.

Der Diplomphysiker hat an der Technischen Hochschule in Darmstadt studiert. Er arbeitete bis zu seiner Pensionierung 2010 in leitenden Funktionen der Automobilindustrie, davon 21 Jahre bei BOSCH in Reutlingen, Madrid und Schwieberdingen, drei Jahre als Vorstandsvorsitzender der Kolbenschmidt Pierburg AG in Neuss und Neckarsulm und zuletzt acht Jahre als Vorsitzender der Geschäftsführung von MANN+HUMMEL in Ludwigsburg. Er war Vorsitzender von SÜDWESTMETALL Ludwigsburg, Vizepräsident der IHK Ludwigsburg, Mitglied im Vorstand der Forschungsvereinigung Verbrennungskraftmaschinen (FVV) und im Beirat des Verband der Automobilindustrie (VDA).

Er gründete 2018 die Umweltinitiative prodiesel.org und organisierte 2019 die Demonstrationen gegen Dieselfahrverbote in Ludwigsburg. Er setzt sich für eine nachhaltige Industrie- und Umweltpolitik ein, die technologieoffen eine Nettoreduzierung des CO2 Ausstoßes vorantreibt mit E-Fuels , E-Wasserstoff und einer weltweiten Aufforstung und nachhaltigen Landwirtschaft. Damit kann die vorhandene Entwicklungs-, Produktions- und Versorgungs- Infrastruktur für Verbrennungsmotoren, Ölheizungen, Flugzeug-, Schiffs- und LKW-Antriebe umweltfreundlich weitergenutzt und der massenhafte Aufbau von umweltschädlichen Batteriespeichern vermieden werden.

Die in Baden-Württemberg ansässigen weltweit führenden Automobil-, Zuliefer- und Maschinenbaufirmen können so ihren technischen Vorsprung für diese neue Generation von Antriebsmotoren und Energieerzeugern ideal nutzen, um weiterhin weltweite Innovationsführer zu bleiben. Die Politik einer neuen Landesregierung muss diese Anstrengungen in Zukunft überzeugend fördern und darf keine

unwirtschaftlichen politischen Vorgaben für die technische Realisierung machen. Die bisherige Verbotskultur muss beendet werden.

Auch in der Schulpolitik, der Inneren Sicherheit, der Migration, dem Straßenbau, der Digitalisierung und der Land- und Forstwirtschaft muss die Talfahrt der grünen Landespolitik gestoppt werden. Es sollte stattdessen ein ehrgeiziger Neustart mit Beteiligung der Freien Wähler erfolgen.

Leonberg, 30. November 2020