Kommunalpolitischer Arbeitskreis zur unechten Teilortswahl und Anspruch auf Kinderbetreuung

Die unechte Teilortswahl und der Anspruch auf Kinderbetreuung in den Kommunen waren Thema des dritten kommunalpolitischen Arbeitskreises vom 10. Mai 2022.

Werner Greule, ehemaliger Gemeinderat im Calwer Teilort Holzbronn berichtet von seinen Erfahrungen mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl. In der Diskussion wird rasch klar, dass es bei allen verfügbaren Sitzzuteilungsverfahren zu empfundenen Ungerechtigkeiten kommt.

Diese wurde am Beispiel Calws erläutert:

  • Bei der unechten Teilortswahl erhält jeder Ortsteil je nach Einwohnerzahl mindestens ein stimmberechtigtes Gemeinderatsmitglied. Hat ein Kandidat aus einem Teilort in der Gesamtgemeinde genügend Stimmen für eine Direktwahl, kann somit auch ein eigentlich nicht gewählter Nachrücker für den Teilort in den Gemeinderat einziehen. Dieser zusätzliche Sitz für den Teilort müsste dann wiederum für die anderen Ortsteile ausgeglichen werden. Das kann zu einer deutlichen Vergrößerung des Gemeinderats führen.
  • Beim Verfahren ohne unechte Teilortswahl besteht wiederum die Gefahr, dass Teilorte im Gemeinderat gar nicht vertreten sind. Kleine Teilorte können dies ggfs. nur verhindern, wenn es ihnen gelingt, Personen mit starker lokaler Identifikationskraft als gemeinsame Kandidaten auf die Wahlliste zu bringen.

Die Empfehlung aus dem Gremien für kleine Teilorte: Möglichst Allianzen zu bilden, um die jeweiligen Interessen über einen gemeinsamen Kandidaten zu vertreten. Eine parteipolitische Stellungnahme der FREIEN WÄHLER hierzu wird als nicht realisierbar erachtet.