Bezirksvereinigungen Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke unterteilt, die jeweils durch eine FREIE WÄHLER Bezirksvereinigung vertreten werden. Jede Bezirksvereinigung umfasst die dazugehörigen Kreis- und Ortsverbände und ist deren Ansprechpartner.

Der Bezirksvorstand koordiniert sowohl die politische als auch organisatorische Arbeit des Bezirkes und ist Ansprechpartner für die jeweiligen Untergliederungen. Er vertritt durch den oder die Vorsitzende(n) die eigenen Anliegen und die seiner Untergliederungen gegenüber dem Landesvorstand und nimmt hierzu an dessen Vorstandssitzungen teil.

Hier sind die Regierungsbezirke und dazugehörenden Bezirksvereinigungen:

  1. Regierungsbezirk Stuttgart/Nordwürttemberg: Dieser Bezirk umfasst den größten Teil des Landes und beherbergt die Landeshauptstadt Stuttgart. Er erstreckt sich über die Regionen Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn Stadt- und Landkreis, Main-Tauber-Kreis, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Heidenheim, Göppingen, Esslingen und Böblingen.
  2. Regierungsbezirk Karlsruhe/Nordbaden: Dieser Bezirk liegt im Norden von Baden-Württemberg und umfasst die Regionen Neckar-Odenwald-Kreis, Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Karlsruhe, Pforzheim, Enzkreis, Calw, Rastatt, Baden-Baden und Freudenstatt.
  3. Regierungsbezirk Freiburg/Südbaden: Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten von Baden-Württemberg und umfasst die Regionen Ortenaukreis, Rottweil, Emmendingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Freiburg im Breisgau, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut und Konstanz.
  4. Regierungsbezirk Tübingen/Südwürttemberg: Dieser Bezirk liegt im Osten von Baden-Württemberg und umfasst die Regionen Tübingen, Reutlingen, Alb-Donaukrei, Ulm, Zollernalbkreis, Sigmaringen, Biberach, Ravensburg und den Bodenseekreis.