Gründer werden

Die FREIE WÄHLER stehen für eine bürgernahe Politik, die Interessen aus der Mitte für die Mitte vertritt und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sichert. Uns ist es ebenfalls sehr wichtig, dass unsere Kommunen und regionale Wertschöpfung gestärkt und gefördert wird.

Grundsätzlich

  • Eine Mitgliedschaft für kommunal-, landes- und bundespolitisches
    Engagement
  • Basisdemokratisch mit Antrags- und Redeberechtigung bei allen
    Mitgliederversammlungen
  • Kein Fraktionszwang 
  • Eigener politischer Gestaltungsspielraum vor Ort unter Berücksichtigung des programmatischen Rahmens der Bundes-/Landesvereinigung
  • Politische Nachwuchsförderung mit eigener „JUNGE FREIE WÄHLER“ Untergliederung 
  • Engagement bei „FREIE WÄHLER FRAUEN“ 

Mitgliedsbeiträge

  • Der Regelbeitrag beträgt 96 Euro 
  • Vergünstigste Beiträge für Schüler und Studenten (12 Euro), Rentner und Sozialhilfeempfänger (36 Euro
  • Die Kreisvereinigung bekommt 10 Euro je Mitglied aus den Zuwendungen der übergeordneten Bezirksvereinigung 
  • Kein eigener Beitragseinzug; Abbuchung erfolgt durch den Landesschatzmeister 
  • Überwachung der Mitgliedsbeiträge und Konten obliegt dem Landesschatzmeister 

Werbung & Wahlkampf

  • Nutzung der gemeinsamen Corporate Identity (Logo, Werbemittel, Homepage etc.) 
  • Finanzielle Unterstützung und Kostenvorteile bei Plakaten, Flyern und Wahlwerbung 
  • Gemeinsame Erarbeitung von Wahlkampfthemen 
  • Internetpräsenz durch die Einbindung auf der Homepage der Landesvereinigung mit eigener Subsite 
  • Bewerbung der Kandidaten auch für kommunale Wahlämter durch die Landesvereinigung 
  • Unterstützung bei den Sozialen Medien 

Aufgrund der finanziellen Umstrukturierung, der zuletzt erzielten Wahlerfolge und dem Mitgliederwachstum der vergangenen Jahre, können wir Sie jetzt bei allen Wahlen finanziell und materiell unterstützen. 

Daher hat der Landesvorstand beschlossen, FREIE WÄHLER Mitgliedern, die offiziell als Kandidat/in bei einer Bürgermeister- oder Kommunalwahl für die Partei antreten, unter die Arme zu greifen. 

Kandidaten können hierfür einen formlosen Antrag an den Landesvorstand stellen. Über die Höhe der Unterstützung wird, abhängig von der Verankerung der Person in der Kommune und den vorherigen Wahlerfolgen, individuell entschieden.

Wenn Sie als Bürgermeister/in, Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsrat antreten möchten, kontaktieren Sie bitte zeitnah vor der Wahl die Landesgeschäftsstelle.

Finanzen

  • Höhere Einnahmen durch Spenden und Wahlkampfausgaben dank Parteienfinanzierung
  • Eigene Finanzhoheit und Verbuchung vor Ort; Ausstellung der Spendenbescheinigungen durch den Landesschatzmeister
  • Die Wahlkreise werden bei der Teilnahme an Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen finanziell und materiell unterstützt 

Kommunal unabhängig…

#wirfreiewähler

Netzwerk

  • Landesweite Bündelung in fachspezifischen Arbeitsgemeinschaften zu Themen wie Bildung, Finanzen, Umwelt, Gesundheit, Ländlicher Raum usw. 
  • Vernetzung mit zahlreichen FREIEN WÄHLERN und FREIE WÄHLER Gruppen sowie Mandatsträgern in ganz Deutschland 
  • Gegenseitige Unterstützung durch andere Kreis-/Ortsvereinigungen 
  • Teilnahme am kommunalpolitischen Arbeitskreis 

Kaum Verwaltungsaufwand

  • Keine Eintragungen personeller Änderungen beim Vereins-/Registergericht
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt entfällt bzw. ist automatisch gegeben
  • Zentrale Mitgliederverwaltung auf Landesebene 
  • Geschäftsstelle als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen 
  • Einzelmitgliedschaft in der Partei FREIE WÄHLER
  • Zur Gründung einer Kreis- oder Ortsvereinigung sind mindestens drei Mitglieder erforderlich 

Die Mitglieder wählen in einer vom Landes- vorstand einberufenen Mitglieder- versammlung einen Kreis- oder Ortsvorstand. Jede Kreis- oder Ortsvereinigung erhält einen Gründungszuschuss von 1.000 Euro.

Der Vorstand muss mindestens aus folgenden Positionen bestehen:

Zudem können weitere Beisitzer gewählt werden (Schriftführer etc.). 

  • Kreis-/Ortsvorsitzender
  • Stellv. Vorsitzender 
  • Schatzmeister

Es gibt eine Mustersatzung. Was dort nicht geregelt ist, regeln die Satzungen der jeweils höheren Bezirks-, Landes- oder Bundesebene. 

Unser Gründungsflyer als Download

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