Carmen Spiegelhalder-Schäfer ist unsere Direktkandidatin für den Wahlkreis 285, Rottweil – Tuttlingen. Besonders am Herzen liegen ihr die Themen Mobilität und Energiewende, Bildung, Daseinsvorsorge und Rente.
Die Angestellte setzt sich für eine im Tempo angemessene Energiewende ein, die alle erneuerbaren Energien miteinschließt. Diese muss jedoch so gestaltet werden, dass sie auch für die Bürger bezahlbar ist. Der sog. GRÜNE Wasserstoff und die Brennstoffzelle als alternative zur batteriebetriebenen E-Mobilität spielen hierbei eine wichtige Rolle. Daher gilt es die Wasserstofftechnologie zu fördern, weiter zu erforschen und auszubauen.
Wenn es um die Bildung geht, so braucht dies Zeit und Qualität. Auch sind bereits früh die Themen Integration und Inklusion mit einzubringen. „Für mich fängt Bildung schon im Kindergartenalter an und sollte daher stärker gezielt gefördert werden“, so die Bundestagskandidatin. „Wir brauchen auch eine Rückkehr zu G9 bundesweit, um die Qualität der Bildung zu steigern und dafür zu sorgen, dass die Kinder genügend Zeit bekommen, um nicht nur den Unterrichtsstoff wiederholend vertiefen zu können, sondern auch um Werte- und Alltagswissen zu vermitteln.“
Die Daseinsvorsorge, worunter neben dem Trinkwasser- auch die Straßen-, Energie-, Kranken- und Notfallversorgung gehört, ist ihr wichtig. Diese öffentlichen Güter dürfen nicht privatisiert werden.
In Sachen Arbeits- und Sozialpolitik muss der ländliche Raum sowie die strukturschwachen Gebiete finanziell unterstützt werden, so dass einerseits die Gesundheits- und Altersvorsorge gewährleistet ist, andererseits auch Zukunfts- und Berufsperspektiven für die nachfolgenden Generationen geschaffen werden. Ferner dürfen die Lebenshaltungskosten wie z.B. die Miete sowie Nebenkosten nicht explodieren und vom Einkommen abgehängt werden. Auch die Reform des Rentensystems z.B. zur Vermeidung von Altersarmut muss umgehend in Angriff genommen werden. „Es kann nicht sein, dass jemand, der 40 Jahre lang gearbeitet hat, im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen ist. Auch, dass ein Handwerker zur Erreichung seiner vollen Rentenansprüche bis zu seinen 72sten Lebensjahr arbeiten soll, ist ein absolutes Unding.“