1) Was gilt als politische Werbung?

Als politische Werbung im Sinne der TTPW-VO gilt eine Botschaft, die
ausgearbeitet, platziert, gefördert, veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet
wird – in der Regel gegen Entgelt oder als Teil einer politischen Werbekampagne – durch oder
für einen politischen Akteur bzw. in dessen Namen. Ziel ist es, das Ergebnis einer Wahl,
eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.

Worum geht es auf dieser Seite?

Diese Seite stellt Transparenzinformationen bereit, die bei politischer Werbung
online und offline veröffentlicht werden müssen. Sie soll nachvollziehbar machen,
wer politische Werbung beauftragt und finanziert und (bei digitaler Werbung)
welche grundlegenden Ausspielungs- und Zielgruppeninformationen zugrunde liegen.


2) Welche Transparenzpflichten gibt es?

  • Kennzeichnungspflicht politischer Werbung
  • Offenlegung von Auftraggeber („Sponsor“) und Finanzierung
  • Bereitstellung eines öffentlichen Archivs (z. B. über diese Seite / QR-Code)
  • Transparenz zu Zielgruppen und Reichweite (insbesondere bei digitaler Werbung)

Die folgenden Informationen werden daher – soweit zutreffend – pro Werbemaßnahme dokumentiert:
Auftraggeber, Finanzierung, Hersteller,
Zeitraum der Veröffentlichung sowie bei digitaler Werbung
Plattform/Medium und grundlegende Angaben zur Ausspielung.


3) Verantwortlichkeit innerhalb der FREIEN WÄHLER Baden-Württemberg

Grundsätzlich macht die TTPW-VO den „Sponsor“ – also den Auftraggeber bzw. Bezahler – für die Transparenzinformationen verantwortlich.

Unsere Umsetzung

  • Werbemedien, die durch die Landespartei beauftragt und bezahlt werden,
    werden gekennzeichnet und hier dokumentiert.
  • Diese Seite dient als zentrale Anlaufstelle und ist – soweit erforderlich – auch über einen
    QR-Code-Link erreichbar.

Hauptsponsor

FREIE WÄHLER Baden-Württemberg
R4, 5-7
68161 Mannheim

Werbemedien, die nicht durch den Landesvorstand, sondern durch Untergliederungen
oder Kandidatinnen und Kandidaten beauftragt und bezahlt werden, liegen zunächst in der Verantwortung des jeweiligen Auftraggebers.

Der Landesvorstand bietet jedoch an, dass Transparenzinformationen zu solchen Werbemaßnahmen ebenfalls auf dieser Seite bereitgestellt werden können. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Auftraggeber die Landesgeschäftsstelle informieren und die notwendigen Angaben
(Auftraggeber, Finanzierer, Hersteller, Veröffentlicher) vollständig übermitteln.

Hinweis: Diese Vorgehensweise dient einer pragmatischen Umsetzung im laufenden Betrieb.
Prozesse werden künftig weiter angepasst und standardisiert.


4) Archiv – Transparenzangaben zu unseren Werbemaßnahmen

Im Folgenden veröffentlichen wir Transparenzinformationen zu politischen Werbemaßnahmen der
FREIEN WÄHLER Baden-Württemberg. Jede Maßnahme wird als eigener Eintrag dokumentiert.

[Titel der Werbemaßnahme]
– [offline/online] | Zeitraum: [TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ]

Einordnung

Es handelt sich um politische Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 (TTPW-VO).

Transparenzdaten im Überblick

Sponsor / Auftraggeber [Name des Auftraggebers / Sponsor]
Anschrift [Straße, Hausnummer], [PLZ Ort]
Kontakt E-Mail: [E-Mail]  |  Website: [URL]
Kontrollierende Stelle (falls vorhanden) [falls vorhanden / sonst: „liegt nicht vor“]
Abweichender Finanzierer (falls vorhanden) [falls vorhanden / sonst: „liegt nicht vor“]
Gesamtbetrag / Budget [Betrag in EUR]
Herkunft der Mittel [z. B. Mitgliedsbeiträge / Spenden / sonstiges]
Zeitraum der Veröffentlichung [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ]
Bezug zu Wahl / Verfahren [z. B. Landtagswahl Baden-Württemberg / Kommunalwahl / Europawahl etc.]
Hersteller (Produktion) [Name Druckerei / Agentur / Medienproduktion]
Veröffentlicher / Verbreitung [z. B. Postversand / Plakatflächenbetreiber / Social-Media-Plattform]

Digitale Medien (falls zutreffend)

Sofern diese Werbemaßnahme digital ausgespielt wurde, dokumentieren wir zusätzlich die genutzten
Plattformen/Medien sowie grundlegende Angaben zur Ausspielung.

  • Plattform/Medium: [z. B. Facebook/Instagram (Meta), Google/YouTube, TikTok, X, LinkedIn, Website-Banner, Newsletter]
  • Region / Ausspielungsgebiet: [z. B. Baden-Württemberg / Wahlkreis / Kommune]
  • Reichweite (falls verfügbar): [z. B. Impressionen / Klicks / Videoaufrufe oder „noch nicht final ausgewertet“]

Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren

Option A (wenn kein Targeting genutzt wurde):
Es wurden bei dieser politischen Anzeige keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren genutzt.

Option B (wenn Targeting genutzt wurde):
Bei dieser politischen Anzeige wurden Targeting- und/oder Anzeigenschaltungsverfahren eingesetzt.
Kriterien: [z. B. Region/Ort, Altersgruppen, Sprache, allgemeine Interessen].
[Hinweis zur Datennutzung – falls zutreffend/anzupassen]



Kontakt & Hinweise

Sollten Sie der Ansicht sein, dass eine politische Werbemaßnahme nicht den Anforderungen der
TTPW-VO entspricht oder wenn Sie Rückfragen zu den hier veröffentlichten Angaben haben,
können Sie uns kontaktieren:

E-Mail: geschaeftsstelle@bw.freiewaehler.eu

Postalisch:
FREIE WÄHLER Landesgeschäftsstelle
R4, 5-7
68161 Mannheim

Hinweis: Weitere Einträge (z. B. Plakate, Flyer, Anzeigen, Social-Media-Kampagnen,
Video-Werbung, Newsletter, Onlinebanner) werden ergänzt, sobald die Maßnahmen beauftragt und veröffentlicht
wurden oder uns die notwendigen Angaben durch Untergliederungen/Kandidaten übermittelt wurden.