Pressemitteilung Anhörung Unterstützungsunterschriften

Beitrag von Pressesprecher Bernd Barutta auf der Pressekonferenz zur Erfordernis von Unterstützungsunterschriften bei der Landtagswahl am 14. März 2021
Meine Damen und Herren,

die Pandemie hat unser Land fest im Griff und bereitet natürlich auch den Parteien bei ihrer täglichen Arbeit erhebliche Probleme. Nicht nur für die kleinen Parteien, sondern für alle, die sich am politischen Willensbildungsprozess aktiv beteiligen wollen.

Dabei geht es nicht nur um den CDU Parteitag, sondern mit Blick auf die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz ist festzustellen, dass einige Landtagsparteien den Parteitag zur Aufstellung der Landesliste kaum durchführen können und ziemlich ratlos sind.

Rheinland-Pfalz ist aber auch das Land, das sich mit Blick auf die Wahlgesetzgebung intensiv Gedanken macht und auf die Pandemiesituation reagiert. Und – man höre und staue – auch in Mainz ist die Herausforderung  der Unterstützungsunterschriften ein virulentes Thema. Es wird aber viel demokratischer und flexibler angegangen als in der verstockten Landesregierung hier in Stuttgart.

In Rheinland-Pfalz müssen Parteien, die eine landesweite Liste aufstellen, 2000 Unterschriften sammeln. Um in Baden-Württemberg landesweit kandidieren zu können, sind, wie sie wissen, mindestens 10.500 notwendig.

Nun hat der Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz erkannt, dass die Zahl von 2000 Unterschriften zu hoch ist, wie er letzten Samstag, also ganz frisch, in der Rhein-Zeitung verkündete: Marcel Hürter ließ verlauten, dass, um den kleinen Parteien zu helfen, es konkrete Überlegungen gebe, die Zahl der Unterstützungsunterschriften DEUTLICH, ich wiederhole DEUTLICH, zu reduzieren. Damit solle verhindert werden, so Hürter weiter, dass Parteien und Wählergruppen, die derzeit nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften die Teilnahme an der Landtagswahl verwehrt wird. Der Landtag in Mainz wird voraussichtlich am 11. und 12.11. wieder zusammentreten und Wahlrechtsfragen beraten.

Meine Damen und Herren,

wir Deutschen schütteln den Kopf, wenn in den USA Donald Trump durch administrative Hürden verhindern will, dass bestimmte Wählergruppen zur Wahl gehen. Man muss sich schon fragen, wie es mit dem Demokratieverständnis unserer Regierung aussieht, die trotz Corona-Pandemie an den schon unverschämt hohen Hürden festhalten will. Im Grunde darf man in diesem Moment fragen, ob Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Strobl oder Spitzenkandidatin Eisenmann in den Verdacht geraten möchten, Brüder im Geiste von Donald Trump zu sein. Sicher kein schmeichelhafter Vergleich vor allem für einen grünen Ministerpräsidenten, der aus einer einst basisdemokratisch orientierten Partei stammt.

Aber nicht nur Rheinland-Pfalz macht sich Gedanken über Wahlvorschriften. CDU/CSU und SPD im Bundestag haben einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, der die Pflicht von Präsenzveranstaltungen für die Aufstellung von Kandidaten in Fällen (Zitat) „von Naturkatastrophen oder ähnlichen Ereignissen höherer Gewalt“ aufhebt. (Zum Nachlesen Bundestagsdrucksache 19/20596).

Sie sehen meine Damen und Herren,

es bewegt sich was. Wir bewegen uns auch praktisch und denken schon über Aufstellungsversammlungen unter freiem Himmel, in Parkhäusern, in Kirchen oder in Privatwohnungen nach. Irgendwie schon konspirativ.

Klar ist, die Regierung Kretschmann muss sich bewegen. Sonst fehlt am Ende dem neuen Landtag ein ganzes Stück an Legitimation.

Vielen Dank.

Stuttgart, 2. November 2020