Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 05.07.2023 die weitere Bearbeitung des Gebäudeenergiegesetzes in der laufenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages wegen eines möglichen Verstoßes gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetzes (GG) gestoppt.
Diese Norm garantiert den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, an der parlamentarischen Willensbildung mitwirken zu können. Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht, beraten zu können. Dies setzt eine hinreichende Information über den Beratungsgegenstand voraus.
Die Ampelregierung versucht jedoch, das Gebäudeenergiegesetz im Eiltempo durch den Bundestag zu bringen, ohne eine ausreichende Information und Beratungsmöglichkeit durch die Abgeordneten zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht ist daher zu der Einschätzung gelangt, dass damit das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt sein könnte.
Die Ampelregierung muss sich somit die Frage gefallen lassen, welches Demokratieverständnis sie hat. Werden aus ideologischen Gründen, nur um das eigene Weltbild rigoros umzusetzen, die Grundfesten unserer Demokratie für entbehrlich gehalten?
Ein desaströses und gefährliches Bild zeichnet sich. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar noch keine abschließende Entscheidung getroffen, jedoch ist der Schaden für die Demokratie und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Strukturen durch die Bewertung der Vorgehensweise der Ampelregierung als verfassungswidrig riesig.
Dies gilt um so mehr, als große Teile der Bevölkerung das Gebäudeenergiegesetz in seiner derzeitigen Form ablehnen. Mit ihrer Vorgehensweise gibt die Ampelregierung unmissverständlich zu verstehen, dass ihr nicht nur diese Stimmen aus der Bevölkerung egal sind, sie darüber hinaus auch kritische Stimmen im Bundestag durch eine Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte zum Schweigen bringen möchte.
Wir FREIEN WÄHLER verurteilen einen solchen Angriff auf unsere demokratischen Strukturen auf das Schärfste.
Dr. Norbert Volz