Fast täglich werden die Bundesbürger mit „Klebeaktionen“ von Mitgliedern der „Letzten Generation“ konfrontiert, oft auch genervt und belästigt. Ob in Berlin, München oder Stuttgart oder auch in kleineren Städten – das Schema ist überall gleich: Wie aus dem Nichts tauchen einige selbsternannte Erdretter aus dem Nebel des frühen Morgens auf, setzen sich publikumswirksam auf eine Straße, halten Transparente in die Höhe und kleben sich teilweise mit Sekundenkleber auf den Asphalt, sodass sie wieder, oft medienwirksam, von Polizisten „befreit“ werden müssen.
Noch nie hat eine kleine Aktionsgruppe so viel Unruhe gestiftet und so viel Zorn auf sich gezogen wie die „Letzte Generation“, wie sich die Gruppe selbst nennt.
Oder sollte man lieber von Straßenbande sprechen, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missbraucht, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen? Offensichtlich haben die Mitglieder des „Weltenretterclubs“ morgens keine Arbeitszeiten einzuhalten, um zur Arbeit zu fahren und einer geregelten Arbeit nachzugehen.
Aber was ist eigentlich so gefährlich an diesen Aktionen? Warum muss jeder rechtsstaatlich Denkende diese Form des Straßenprotestes vehement ablehnen?
Die Demonstrationsfreiheit und die Versammlungsfreiheit gehörten mit Recht zu den großen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts. Für uns ist es selbstverständlich, unsere politische Meinung frei und ungezwungen äußern zu können, ohne in Sorge vor politischer Verfolgung zu leben. Es ist ja noch nicht so lange her, dass zumindest in der DDR dieses Recht nicht galt und Menschen deshalb im Gefängnis landeten, weil sie das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnahmen.Was aber die Klimakleber nun machen- sie überschreiten rechtliche Grenzen und propagieren eine höhere „Gewalt“, in deren Namen sie zu handeln vorgeben – nämlich die der Klimagerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit unseres Planeten. Im Grunde brechen sie, wie jeder Dieb, Betrüger oder Verbrecher, die geltenden Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft. Deshalb müssen die rechtswidrigen Straßenblockaden geahndet und strafrechtlich aufgearbeitet werden. Es darf keine Toleranz für die Intoleranten geben!
Unser Gemeinwesen lebt von der Überzeugung, dass alle in unserem Staat lebenden Menschen an „Recht und Gesetz“ gebunden sind. Diese Überzeugung ist die Grundlage unserer Rechtsordnung. Auch „der Staat“ ist an diese Voraussetzung gebunden. Der Staat selbst darf nicht willkürlich handeln und Gesetze brechen. Die Bürger andererseits müssen die Gesetze achten, sonst wäre bald bei uns die „Hölle los“. Es wäre blanke Anarchie, wenn diese Grundlagen nicht mehr gälten. Mit Recht gilt das Gewaltmonopol des Staates, dem sich die Bürger unterzuordnen haben. Es hat in der europäischen Geschichte lange gedauert, bis diese Überzeugung allgemein galt.
Was aber die Klimakleber nun machen- sie überschreiten rechtliche Grenzen und propagieren eine höhere „Gewalt“, in deren Namen sie zu handeln vorgeben – nämlich die der Klimagerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit unseres Planeten. Im Grunde brechen sie, wie jeder Dieb, Betrüger oder Verbrecher, die geltenden Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft. Deshalb müssen die rechtswidrigen Straßenbockaden geahndet und strafrechtlich aufgearbeitet werden. Es darf keine Toleranz für die Intoleranten geben!
Ich als FREIER WÄHLER sage klar: Die „bürgerlichen Tugenden“ von Rechtstreue, Arbeitsethos und Leistungsbereitschaft dürfen nicht einem zwar berechtigten aber gesetzeswidrigen Verhalten einer kleinen Gruppen geopfert werden, die unsere bürgerliche Ordnung durch ihr unrechtmäßiges Verhalten verhöhnt. Principiis obsta! Wehret den Anfängen! Wer diese Rechtsbrüche bagatellisiert oder gar Verständnis dafür findet, gibt unseren Rechtsstaat auf Dauer auf und ebnet einer erneuten Anarchie den Weg.
Dr. Georg Bitter