Klinikentlastung auch auf Kosten von Müttern und ihren Neugeborenen: So nicht!

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Bisher gilt die gesetzliche Verpflichtung für Ärzte dafür zu sorgen, dass bei einer Geburt eine Hebamme zugezogen wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant dennoch Hebammen und Entbindungspfleger ebenso wie Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und weitere Berufsgruppen nicht mehr im Pflegebudget 2025 zu berücksichtigen. Es drohen deutschlandweit Kündigungen.

Gemeinsam haben die Berufsgruppen, dass sie nicht unter den Begriff qualifizierte Pflegekräfte, die unmittelbar zur Patientenversorgung auf bettführenden Stationen eingesetzt werden, fallen. Als weiteres medizinisches Fachpersonal ist für sie daher vorgesehen, dass Krankenhäuser sie künftig anderweitig finanzieren.

Anders ausgedrückt: Sie fallen der größten Krankenhausreform der vergangenen Jahre zum Opfer und werden aus dem Pflegebudget gestrichen. Festgehalten wird das Ganze im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, welches der Bundestag am 20. Oktober 2022 verabschiedet und der Bundesrat am 28. Oktober 2022 gebilligt hat. Verkauft wird es den Bürgerinnen und Bürger als eine „moderne“ und „bedarfsgerechte“ Reform der Gesundheitsversorgung.

#wirfreiewähler sind der Meinung, dass hier am falschen Ende entlastet wird. Anstelle essenziell medizinisches Fachpersonal nicht mehr im Budget zu berücksichtigen, sollte lieber das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz überarbeitet werden.

Nadja Lützel
Stellv. Landesvorsitzende