Klimakleber: Keine Toleranz für die Intoleranten!

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Fast täglich werden die Bundesbürger mit „Klebeaktionen“ von Mitgliedern der „Letzten Generation“ konfrontiert, oft auch genervt und belästigt. Ob in Berlin, München oder Stuttgart oder auch in kleineren Städten – das Schema ist überall gleich: Wie aus dem Nichts tauchen einige selbsternannte Erdretter aus dem Nebel des frühen Morgens auf, setzen sich publikumswirksam auf eine Straße, halten Transparente in die Höhe und kleben sich teilweise mit Sekundenkleber auf den Asphalt, sodass sie wieder, oft medienwirksam, von Polizisten „befreit“ werden müssen.

Noch nie hat eine kleine Aktionsgruppe so viel Unruhe gestiftet und so viel Zorn auf sich gezogen wie die „Letzte Generation“, wie sich die Gruppe selbst nennt.

Oder sollte man lieber von Straßenbande sprechen, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missbraucht, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen? Offensichtlich haben die Mitglieder des „Weltenretterclubs“ morgens keine Arbeitszeiten einzuhalten, um zur Arbeit zu fahren und einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Aber was ist eigentlich so gefährlich an diesen Aktionen? Warum muss jeder rechtsstaatlich Denkende diese Form des Straßenprotestes vehement ablehnen?

Die Demonstrationsfreiheit und die Versammlungsfreiheit gehörten mit Recht zu den großen Errungenschaften des 19. Jahrhunderts. Für uns ist es selbstverständlich, unsere politische Meinung frei und ungezwungen äußern zu können, ohne in Sorge vor politischer Verfolgung zu leben. Es ist ja noch nicht so lange her, dass zumindest in der DDR dieses Recht nicht galt und Menschen deshalb im Gefängnis landeten, weil sie das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnahmen.Was aber die Klimakleber nun machen- sie überschreiten rechtliche Grenzen und propagieren eine höhere „Gewalt“, in deren Namen sie zu handeln vorgeben – nämlich die der Klimagerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit unseres Planeten. Im Grunde brechen sie, wie jeder Dieb, Betrüger oder Verbrecher, die geltenden Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft. Deshalb müssen die rechtswidrigen Straßenblockaden geahndet und strafrechtlich aufgearbeitet werden. Es darf keine Toleranz für die Intoleranten geben!

Unser Gemeinwesen lebt von der Überzeugung, dass alle in unserem Staat lebenden Menschen an „Recht und Gesetz“ gebunden sind. Diese Überzeugung ist die Grundlage unserer Rechtsordnung. Auch „der Staat“ ist an diese Voraussetzung gebunden. Der Staat selbst darf nicht willkürlich handeln und Gesetze brechen. Die Bürger andererseits müssen die Gesetze achten, sonst wäre bald bei uns die „Hölle los“. Es wäre blanke Anarchie, wenn diese Grundlagen nicht mehr gälten. Mit Recht gilt das Gewaltmonopol des Staates, dem sich die Bürger unterzuordnen haben. Es hat in der europäischen Geschichte lange gedauert, bis diese Überzeugung allgemein galt.

Was aber die Klimakleber nun machen- sie überschreiten rechtliche Grenzen und propagieren eine höhere „Gewalt“, in deren Namen sie zu handeln vorgeben – nämlich die der Klimagerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit unseres Planeten. Im Grunde brechen sie, wie jeder Dieb, Betrüger oder Verbrecher, die geltenden Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft. Deshalb müssen die rechtswidrigen Straßenbockaden geahndet und strafrechtlich aufgearbeitet werden. Es darf keine Toleranz für die Intoleranten geben!

Ich als FREIER WÄHLER sage klar: Die „bürgerlichen Tugenden“ von Rechtstreue, Arbeitsethos und Leistungsbereitschaft dürfen nicht einem zwar berechtigten aber gesetzeswidrigen Verhalten einer kleinen Gruppen geopfert werden, die unsere bürgerliche Ordnung durch ihr unrechtmäßiges Verhalten verhöhnt. Principiis obsta! Wehret den Anfängen! Wer diese Rechtsbrüche bagatellisiert oder gar Verständnis dafür findet, gibt unseren Rechtsstaat auf Dauer auf und ebnet einer erneuten Anarchie den Weg.

Dr. Georg Bitter

Mein Gott, was wird denn nun aus Winnetou? – eine sehr persönliche Meinung!

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Die Mitteilung des Ravensburger Buchverlages, Winnetou Bücher nicht mehr zu vertreiben, hat mich erschüttert!

Man begründet dies mit zum Teil sehr negativen Tweets und Äußerungen in den Online-Medien. Dabei geht es um das z.Zt. sehr intensiv diskutierte Thema der „kulturellen Aneignung“. Ich halte die Vorgehensweise für skandalös und möchte aus dem persönlichen Erleben meiner Familie – wir hatten über Jahrzehnte einen renommierten Buchverlag (Georg Bitter Verlag) – meine Meinung hierzu äußern:

Zu den Autoren dieses Verlages gehörte die in Ost-Berlin lehrende Wissenschaftlerin Frau Prof. Lieselotte Welskopf-Henrich, die 1979 verstarb und die ich selbst noch im Hause meiner Eltern kennengelernt habe. Frau Prof. Welskopf-Henrich, trat 1946 in die KPD ein. Sie hatte zwei wesentliche Forschungsgebiete: Die Altertumswissenschaft – und die Indianer Nordamerikas, hier insbesondere den Stamm der DAKOTA. Sie führte in den 60er und 70er Jahren zahlreiche Forschungsreisen nach Nordamerika durch und war bei diesem Stamm hoch geachtet. Die Dakota-Indianer gaben ihr den Ehrennamen „Lakota-Tashina“(Schutzdecke der Dakota).

Aus dieser Beschäftigung mit dem Thema ergaben sich eine Reihe von Romanen (z.B. „Stein mit Hörnern“, “Nacht über der Prärie“, „Der siebenstufige Berg“), in denen es u.a. um das Thema Ressentiments und Vorurteile ging und in denen der Indianer Joe King und seine Jugendliebe Queenie eine Hauptrolle spielten.

Soll dies jetzt auch „kulturelle Aneignung“ sein, weil hier zwei Indianer die Hauptrollen spielten? Doch wohl kaum. 

Hier ist aufgrund eigener Recherche bzw. Forschung die Idee zu einer Romantrilogie entstanden, die in entsprechender künstlerischer Freiheit geschrieben wurde. Joe King, der „Held“ der Trilogie, findet nach einer Krise mit seiner Lebensgefährtin Queenie wieder zu dieser zurück. Joe King kämpft leidenschaftlich um die Zukunft seines Stammes im Reservat. In einsam gelegenen Holzhäusern der Indianer, in Gerichtssälen und Büros. Auf der Prärie und im eisigen Alaska spielt die Handlung dieser Romantrilogie, die in beiden Teilen des damalig noch geteilten Deutschlands hohe Auflagen erzielte.

Was in Ravensburg passiert ist, ist nicht nur ein „Shitstorm“ wildgewordener Online-Ritter. Es ist ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, der zu Besorgnis Anlass gibt. Wir erleben momentan einen Kulturkampf neuer Art. Es geht nicht mehr um Religion, um die Frage katholisch oder evangelisch. Es geht um die Freiheit des Denkens und um die Freiheit, dies auch öffentlich zu verbreiten, ohne dass man Nachteile befürchten muss.

Ob eine junge Biologin, die in Berlin am Tag der Wissenschaft an der Humboldt Universität über die Zweigeschlechtlichkeit sprechen wollte und deren Vortrag von der Uni Leitung abgesetzt wurde oder eine völlig ungekannte Band namens „Lauwarm“, die in der Schweiz an der Beendigung eines Konzertes gehindert wurde, weil Bandmitglieder Rastafrisuren trugen, in fast allen Lebensbereichen nehmen Einflussnahmen und massive Beeinträchtigung Andersdenkender bedrohlich zu.

Die Meinungsfreiheit, also Artikel 5 unseres Grundgesetzes, sollte uns sehr wichtig sein. Wir Deutschen sollten allein schon aus unserer politischen Vergangenheit den Grundsatz beherzigen: Principiis obsta – Wehret den Anfängen!

Als Freier Wähler bin ich der Meinung: Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern, unabhängig ob uns diese passt oder nicht. Toleranz ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Staatliche Stellen müssen sich vehement gegen Bevormundung und Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit äußern und wehren. Leider habe ich den Eindruck, dass dies nicht geschieht. 

Ich stelle mir übrigens gerade vor, dass in Japan Aktivisten gegen die Aufführung von Beethovens „Neunter“ auf die Barrikaden gehen und dies als „kulturelle Aneignung“ empfinden, weil Beethoven Europäer war.

Das Verhalten des Ravensburger Buchverlages halte ich für skandalös und würdelos. Es gibt dort im Verlag auch „Sensitivity Reader“, die offensichtlich Texte auf ihre „political Correctness“ lesen sollen. Das klingt ein wenig nach „Denkkontrolle“ in Diktaturen und ist eigentlich eines Ravensburger Verlags unwürdig.

Dr. Georg Bitter

Hauptversammlung Kreisvereinigung Ravensburg und Bezirksversammlung Südwürttemberg wählen Vorsitzende

 

Die turnusmässigen Versammlungen der Kreisvereinigung Ravensburg und direkt anschliessend von der Bezirksvereinigung Südwürttemberg, fanden am 12. Mai 2022, statt. 

Nach der Feststellung der ordnungsgemässen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit referiert der Vorsitzende der Landesvereinigung, Klaus Wirthwein, über die vergangenen 2 Jahre aus Sicht des Landesvorstandes. In Vertretung des erkrankten Kreisvorsitzenden Thomas Brillisauer übernimmt er auch den Bericht über die Aktivitäten in den letzten beiden Jahren. Danach erfolgt die einstimmige Entlastung des Vorstandes und direkt anschliessend die Wahl des neuen Präsidiums. 

Neuer Vorsitzender der Kreisvereinigung Ravensburg wird der Weingartner Günter Ruchti. Als 2. Vorsitzende wählen die Mitglieder Gudrun Müller aus Achberg. Der bisherige Vorsitzende Thomas Brillisauer übernimmt das Schatzmeisteramt. Dazu werden auch weitere drei Beisitzer aus dem Landkreis Ravensburg in den Vorstand gewählt. 

Die fast identische Tagesordnung kommt bei der daran anschliessenden Versammlung der Bezirksvereinigung Süd-Württemberg (umfasst das Gebiet des RP Tübingen) zum Tragen. Als langjähriger 1. Vorsitzender referiert Uli Bossler über die vergangenen 2 Jahre; natürlich mit dem Schwerpunkt auf den Landtags- und Bundestagswahlen. Besonders erwähnt er den unermüdlichen Einsatz des Landesvorsitzenden Klaus Wirthwein. 

Auch hier wird das erfolgreiche Wirken des amtieren Vorstandes mit einer einstimmigen Entlastung quittiert. Und die sich zur Wiederwahl stellenden Uli Bossler aus Pflummern sowie Renè Rexin aus Langenenslingen werden als 1. und 2. Vorsitzender jeweils einstimmig wieder gewählt. Für die weiteren Vorstandsämter des Schatzmeisters sowie des Schriftführers sowie zwei Beisitzer finden sich ebenfalls schnell entsprechende Mitglieder. 

Summa summarum fanden beide Hauptversammlungen endlich wieder in Präsenz statt. Motiviert werden sich die Vorstände von Kreis und Bezirk dem weiteren Aufbau und der Präsenz in regionalen Themen widmen. 

Kreisvereinigung Rems-Murr gegründet

Am Samstag, den 30. April 2022, kamen die Mitglieder der Partei FREIE WÄHLER aus dem Rems-Murr-Kreis zusammen, um auf einer eigens dafür anberaumten Gründungsversammlung eine eigene Kreisvereinigung ins Leben zu rufen. Die Versammlung fand auf dem Weingut Kuhnle in Weinstadt-Strümpfelbach statt. Den Tagungsort hatte freundlicherweise der Hausherr und Winzer Daniel Kuhnle, selbst Mitglied der Partei, zur Verfügung gestellt. 

Die zahlreich erschienenen Mitglieder wählten den 22-jährigen Thore Körper zum ersten Vorsitzenden der Kreisvereinigung. Auch im restlichen Vorstand dominiert die Jugend. Weitere Mitglieder des Kreisvorstands sind der stellvertretende Vorsitzende Daniel Weigl (28), der Schatzmeister Markus Lentes (28), der Schriftführer Ricco Stahl (28) und der Beisitzer Sven Gaus (28).

Die Gründung der Kreisvereinigung Rems-Murr ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Basisarbeit der Partei im Land zu stärken. Zu den vordringlichsten Aufgaben des Kreisvereinigung wird nun die Gewinnung neuer Mitglieder und der Aufbau von Kontakten zu den kommunalen Freien Wählern im Rems-Murr-Kreis gehören. Diese Herausforderungen werden die neugewählten Vorstandsmitglieder mit großem Schwung angehen.